In München ist die Abmeldung von der Verpflegungspauschale möglich, wenn
- die Abmeldung schriftlich in der Einrichtung erfolgt
- die Abmeldung mindestens 10 Tage vor der Abwesenheit erfolgt
- die Abwesenheit mindestens 5 zusammenhängende Tage betrifft
Fragen Sie gerne in Ihrer Einrichtung nach dem Formular zur Abmeldung von der Verpflegungspauschale.