Verpflegungspauschale (Abmeldung)

erstellt am: 09.07.2016 | von: PaulaundMax | Kategorie(n): V

In München ist die Abmeldung von der Verpflegungspauschale möglich, wenn

  • die Abmeldung schriftlich in der Einrichtung erfolgt
  • die Abmeldung mindestens 10 Tage vor der Abwesenheit erfolgt
  • die Abwesenheit mindestens 5 zusammenhängende Tage betrifft

Fragen Sie gerne in Ihrer Einrichtung nach dem Formular zur Abmeldung von der Verpflegungspauschale.

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