Verpflegungspauschale (Abmeldung)

In München ist die Abmeldung von der Verpflegungspauschale möglich, wenn

  • die Abmeldung schriftlich in der Einrichtung erfolgt
  • die Abmeldung mindestens 10 Tage vor der Abwesenheit erfolgt
  • die Abwesenheit mindestens 5 zusammenhängende Tage betrifft

Fragen Sie gerne in Ihrer Einrichtung nach dem Formular zur Abmeldung von der Verpflegungspauschale.