Die Kündigung des Betreuungsvertrages ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wichtig für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung in der Verwaltung.
erstellt am: 08.07.2016 | von: PaulaundMax | Kategorie(n): K
Die Kündigung des Betreuungsvertrages ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wichtig für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung in der Verwaltung.