Kündigung (des Betreuungsvertrages)

erstellt am: 08.07.2016 | von: PaulaundMax | Kategorie(n): K

Die Kündigung des Betreuungsvertrages ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wichtig für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung in der Verwaltung.

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