Die Kündigung des Betreuungsvertrages ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wichtig für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung in der Verwaltung.
Die Kündigung des Betreuungsvertrages ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wichtig für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung in der Verwaltung.