Ist Ihr Kind krank, kann es leider nicht in die Einrichtung kommen. Bitte informieren Sie die Kita telefonisch bis 9 Uhr.

In den wenigsten Fällen ist zur Wiederaufnahme der Betreuung nach einer Krankheit ein ärztliches Attest nötig. In diesem Fall benötigen wir aber auf jeden Fall von Ihnen die „Unbedenklichkeitsbescheinigung“. Diese erhalten Sie bei Ihrer Gruppenerzieher/in.