Finanzamt, Bescheinigung

erstellt am: 08.07.2016 | von: PaulaundMax | Kategorie(n): F

Betreuungsgebühren können Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Sie erhalten hierzu einmal jährlich einen Bescheid über die geleisteten Betreuungsgebühren des Vorjahres.

Der Bescheid wird in der Regel im Februar / März von der Verwaltung erstellt und über die Elternpost verteilt.

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