Die Buchungszeit und die Betreuungszeit legen Sie über Ihren Betreuungsvertrag fest.
Änderungen sind nicht einseitig möglich, sondern müssen bitte immer mit der Verwaltung abgesprochen werden.
erstellt am: 08.07.2016 | von: PaulaundMax | Kategorie(n): B
Die Buchungszeit und die Betreuungszeit legen Sie über Ihren Betreuungsvertrag fest.
Änderungen sind nicht einseitig möglich, sondern müssen bitte immer mit der Verwaltung abgesprochen werden.