Aufsichtspflicht

erstellt am: 18.12.2014 | von: Systemadministrator | Kategorie(n): A

Während der Betreuungszeit liegt die Aufsichtspflicht für Ihr Kind bei unseren Pädagogen:innen. Besonders wichtig für den Übergang der Aufsichtspflicht auf unser Team ist, dass Sie das Kind beim Bringen unseren Pädagogen:innen persönlich übergeben.

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