Verlängerung des Lockdowns bis 31.01.2021

erstellt am: 07.01.2021 | von: PaulaundMax | Kategorie(n): Aktuelles

Die Verlängerung des Lockdowns bis 31.01.2021 betrifft sowohl unsere Einrichtungen in Hamburg wie in München.

Der Hamburger Senat und das Bayerische Staatsministerium rufen alle Eltern dazu auf, Ihre Kinder soweit es möglich ist, zuhause zu betreuen und Kontakte in der Kita zu reduzieren. Sowohl in Hamburg wie in München dürfen wir eine Notbetreuung anbieten.
Die Regelungen zur Nutzung der Notbetreuung lauten wie folgt:

 

Hamburg:

Einschränkung der Öffnungszeiten aller Kindertagesstätten auf 8 – 15 Uhr. Die Notbetreuung darf von allen Eltern in Anspruch genommen werden, denen keine alternative Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind zur Verfügung steht. Eine Nutzung der Notbetreuung außerhalb dieser Zeiten steht nur in besonderen Notfällen zur Verfügung. Bitte berücksichtigen Sie weitere Informationen in unserer Email, die wir am 07.01.2021 an unsere Eltern verschickt haben.
Vom 11.01.2021 – 31.01.2021 übernimmt die Stadt Hamburg erneut die Elterngebühren gem. Hamburger-Kita-Gutschein. Eine entsprechende Gutschrift findet in den kommenden Wochen statt.

 

München:

(Auszug aus dem 383. Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales)
„Die Regelungen, die bereits seit dem 16. Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen gelten, finden auch nach dem 10. Januar 2021 weiterhin bis 31. Januar 2021 unverändert Anwendung. Das bedeutet konkret:
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt. Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für folgende Personengruppen zulässig:
  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.“

 

Weitere Informationen zur Notbetreuung haben wir unseren Eltern ebenfalls in einer Email vom 07.01.2021 zur Verfügung gestellt.

 

Bei Fragen zur Notbetreuung steht Ihnen gerne unser Elternservice per Email (info@paulaundmax.de) zur Verfügung.

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