Verpflegungspauschale (Abmeldung)

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In München ist die Abmeldung von der Verpflegungspauschale möglich, wenn

  • die Abmeldung schriftlich in der Einrichtung erfolgt
  • die Abmeldung mindestens 10 Tage vor der Abwesenheit erfolgt
  • die Abwesenheit mindestens 5 zusammenhängende Tage betrifft

Fragen Sie gerne in Ihrer Einrichtung nach dem Formular zur Abmeldung von der Verpflegungspauschale.

Vertragsänderung

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Die vereinbarten Betreuungszeiten passen nicht mehr zu Ihrem aktuellen Bedarf?
Sie möchten gerne mehr / weniger arbeiten und die Buchungskategorie entsprechend anpassen oder Zusatzangebote bestellen?

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig im Voraus an unsere Verwaltung. Wir bemühen uns gerne, Ihre Änderung so kurzfristig wie möglich umzusetzen.