Buchungszeit, Betreuungszeit
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Die Buchungszeit und die Betreuungszeit legen Sie über Ihren Betreuungsvertrag fest.
Änderungen sind nicht einseitig möglich, sondern müssen bitte immer mit der Verwaltung abgesprochen werden.
Die Buchungszeit und die Betreuungszeit legen Sie über Ihren Betreuungsvertrag fest.
Änderungen sind nicht einseitig möglich, sondern müssen bitte immer mit der Verwaltung abgesprochen werden.
Die Eingewöhnung wird in der Regel von Ihrem Bezugserzieher/in durchgeführt. Weil aber auch ein Bezugserzieher/in krank werden kann oder mal Urlaub hat und dies nicht zu einem Super-Gau führen sollte, erhalten unsere Kinder in der Regel zwei Bezugspersonen. Beide tauschen sich eng über die Eingewöhnung und die Entwicklung Ihres Kindes aus.
Auch für Kindertagesstätten gibt es Bildungspläne, nach denen wir arbeiten. In Hamburg sind dies die „Hamburger Bildungsempfehlungen“, in Bayern der „Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan“ mit der „Erweiterung für U3-Kinder“.
Um Ihr Kind ein Stück in der Entwicklung begleiten und fördern zu können, führen wir im Alltag Beobachtungen durch und dokumentieren die Entwicklung Ihres Kindes.
Hierfür verwenden wir verschiedene anerkannte Instrumente:
Um die Entwicklung Ihres Kindes ausreichend dokumentieren zu können, verwenden wir auch Foto- und Filmaufnahmen – Ihr Einverständnis vorausgesetzt.
s. „Eingewöhnung“