Durch die Verlängerung des Lockdowns bis voraussichtlich 07.03.2021 bleiben die bis 14.02.2021 geltenden Regelungen zur Notbetreuung weiterhin gültig.
Auf Nachfrage äußerte sich die Behörde wie folgt: „…da der Kita-Bereich unberührt bleibt, wird es kein erneutes Anschreiben (an die Eltern oder die Kita) geben.“
Bitte beachten Sie hierzu unseren am 21.01.2021 veröffentlichten Beitrag sowie den Hinweis zur Verlängerung der Notbetreuung auf der Webseite der Stadt Hamburg
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Der bestehende Lockdown und damit auch die Notbetreuung in Hamburg wird vorerst verlängert bis 14.02.2021.
Aktuell betreuen wir an unseren Standorten deutlich mehr Kinder als die – zur Eindämmung der Pandemie angestrebte – Quote von unter 50%.
Bitte nutzen Sie, wo möglich, auch die Option der privaten, gegenseitigen Betreuung mit einer weiteren, festen Familie und / oder die Möglichkeit der ausgeweiteten Kinderkrank-Tage.
Alle Kindertagesstätten gelten als geschlossen. Sie werden nur in kleinem Rahmen für eine Notbetreuung geöffnet.
Wir stellen eine erweiterte Notbetreuung an allen Standorten für Kinder zur Verfügung,
- deren Eltern Tätigkeiten ausüben, die für die Daseinsvorsorge bedeutsam oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen oder der Sicherheit (zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus, Pflege, Eingliederungshilfe, Versorgungsbetriebe) notwendig sind,
- die aus familiären Gründen oder aufgrund besonders gelagerter individueller Notfälle auf eine Betreuung angewiesen sind,
- deren Eltern alleinerziehend sind.
Aufgrund der hohen Betreuungsquoten in vielen Kindertagesstätten hat sich die Stadt Hamburg dazu entschlossen, auf den bekannten Status der erweiterten Notbetreuung zurück zu gehen. Mit der erweiterten Notbetreuung ist für die Kinder der Nummer 2) und 3) eine Betreuung mit mind. 20 Stunden pro Woche zu gewähren, wenn sie keine andere Möglichkeit der Betreuung haben.
An Standorten mit besonders hoher Betreuungsquote kann es zu Einschränkungen und Schicht-Modellen in der Betreuung kommen mit einer Einschränkung auf max. 20 Stunden pro Woche.
Weiterhin schränkt der Senat die Betreuung kranker Kinder ein. Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Symptome einer Covid-19-Erkrankung bei Kindern kann bereits eine Körpertemperatur von 37,5 Grad Celsius auf eine Erkrankung hinweisen.
Aus diesem Grund sind wir angehalten, Kinder mit Temperaturen von 37,5 Grad und höher von der Betreuung auszuschließen (s. Merkblatt zum Umgang mit kranken Kindern)
Die Elterngebühren werden vom 11.01.2021 – 14.02.2021 von der Stadt Hamburg für Sie übernommen. Die Verrechnung findet von uns automatisch mit der Stadt Hamburg statt.
Die vollständigen Informationen der Stadt Hamburg zur Notbetreuung finden Sie in dem Elternbrief der Behörde unter folgendem Link