Mittwoch, 09.02.2022 – Elternbriefe zur Anpassung der Quarantäneregelung
Die angepasste Quarantäneregelung für Kontaktpersonen in Kindertagesstätten finden Sie nun in einem Elternbrief erklärt.
Der Elternbrief steht auf der Webseite des STMAS auch in weiteren Sprachen zur Verfügung.
Donnerstag, den 03.02.2022 – Anpassung der Quarantäneregelungen für Kontaktpersonen in Kindertagesstätten
Unter dem Hintergrund der überwiegend milderen Krankheitsverläufe bei Infektionen mit der inzwischen auch in Bayern dominierenden Virusvariante Omikron verändern sich die Quarantäneregelungen für Kontaktpersonen in Kindertagesstätten.
Das Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat diese in dem 462. Newsletter veröffentlicht.
Donnerstag, den 09.12.2021 – Umsetzung der Testnachweispflicht für Kinder in Kindertagesstätten ab Januar 2022
Liebe Eltern, zu der angekündigten Testnachweispflicht für Kinder in Kindertagesstätten ab 10.01.2022 liegen uns leider noch keine weiteren Informationen vor als die gängigen Medienberichte.
Wir möchten Sie gerne auf den 452. Newsletter des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales verweisen (Link 452. Newsletter STMAS). Sobald wir weitere Informationen zu der detaillierten Umsetzung erhalten, leiten wir diese sehr gerne an Sie weiter.
Montag, den 15.11.2021 00:00 Uhr: Die Allgemeinverfügung des Gesundheitsreferats der Landeshauptstadt München (GSR) zur Gruppenbildung in Kitas tritt in Kraft:
- Die Träger von Kindertageseinrichtungen in München i.S.v. § 14 der 14. BayIfSMV haben im jeweiligen einrichtungsspezifischen Hygienekonzept zu regeln, dass feste Betreuungsgruppen* in der Einrichtung gebildet werden.
- Dies gilt auch für die Betreuung in Randzeiten.
- Die Träger haben die feste Gruppenbildung anzuwenden.
Da die Allgemeinverfügung am Freitag, den 12.11.2021 erst nach unseren Öffnungs- und Arbeitszeiten bekannt gegeben worden ist, werden wir mögliche Auswirkungen auf Öffnungszeiten am Montag, den 15.11.2021 prüfen. Dort, wo es zu Einschränkungen der Öffnungszeiten kommt, werden wir unsere Eltern individuell in den nächsten Tagen informieren.
Die Allgemeinverfügung wird mit sofortiger Wirkung in unseren Einrichtungen umgesetzt.
* „Feste Betreuungsgruppen“ erlaubt die Betreuung von Kindern in unterschiedlichen Gruppen (z.B. Kerngruppe und Frühdienstgruppe). Feste Betreuungsgruppen schließen die offene oder teiloffene Arbeit aus, bei denen eine Kontaktnachverfolgung nicht mehr möglich wäre.
Mit Wirkung zum 15.03.2021 hat sich Bayern für die Umsetzung eines 3-Stufen-Modells (Inzidenzabhängig) entschieden:
- 7-Tage-Inzidenz unter 50: Regelbetrieb
- 7-Tage-Inzidenz 50 – 100: Eingeschränkter Regelbetrieb (Die Betreuung aller Kinder in festen Gruppen ist möglich; der Begriff „Feste Gruppe“ erlaubt die Zuordnung eines Kindes zu mehreren Gruppen, z.B. Früh- / Spätdienst und Regelgruppe; wichtiges Merkmal ist, dass die Kontakte nachvollziehbar dokumentiert werden können)
- 7-Tage-Inzidenz > 100: Notbetreuung. Betreuung nur für
- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
- Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
(Stand 06.04.2021) Die Festlegung der Betreuungsart wird durch die zuständigen Behörden jeweils am Freitag für die Folgewoche vorgenommen und von uns per Elternbrief und über unsere Webseite bekannt gemacht.
KW 14 (06.04. – 09.04.2021) Notbetreuung
KW 15 (12.04. – 16.04.2021) Eingeschränkter Regelbetrieb
KW 16 (19.04. – 23.04.2021) Notbetreuung
KW 17 (26.04. – 02.05.2021) Notbetreuung
(Stand 28.04.2021) Die Festlegung der Betreuungsart erfolgt analog der bundeseinheitlichen Regelung anhand der Corona-Inzidenz. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen während der Woche kommen. Der Status wird weiterhin per Elternbrief und über unsere Webseite bekannt gemacht.
7-Tage-Inzidenz unter 50 | 7-Tage-Inzidenz 50-100 | 7-Tage-Inzidenz über 100 |
Regelbetrieb: Die Kitas können wieder mit offenen Konzepten arbeiten. |
Eingeschränkter Regelbetrieb: Die Betreuung aller Kinder in festen Gruppen ist möglich. |
Notbetreuung: Es werden nur die Kinder betreut, deren Eltern eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können. |
03.05.2021 – 10.05.2021 Notbetreuung
ab 11.05.2021 Eingeschränkter Regelbetrieb