Liebe Eltern,
nun sind sowohl in Hamburg wie in München weitere Details zur Notbetreuung während des 2. Lockdowns bekannt gegeben worden.
Grundsätzlich sollen alle Eltern Ihre Kinder „wann immer möglich“ selbst betreuen und die Kita-Kontakte weitestgehend reduzieren.
Eine Notbetreuung wird für alle Eltern eingerichtet, die diese benötigen. Eine Einschränkung auf bestimmte Personengruppen (z.B. Alleinerziehende) oder bestimmte Berufsgruppen (z.B. Systemrelevante Berufe) ist aktuell nicht vorgesehen.
Danach sollen folgende Personengruppen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können:
- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
- Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Landeshauptstadt München (Kita-Notbetreuung München) sowie der Freien Hansestadt Hamburg (Kita-Notbetreuung Hamburg)
Die Maßnahmen gelten ab 16.12.2020 bis voraussichtlich 10.01.2021
Bitte beachten Sie unsere Email (Versanddatum 15.12.2020) mit weiteren Formalitäten rund um die Notbetreuung.
Bleiben Sie gesund