Verlängerung des Lockdowns bis 14.02.2021

erstellt am: 21.01.2021 | von: PaulaundMax | Kategorie(n): Aktuelles, Home

Der bestehende Lockdown und damit auch die Notbetreuung in Bayern wird vorerst verlängert bis 14.02.2021.

 

Die Kriterien für die Inanspruchnahme der Notbetreuung bleiben unverändert. Eine Notbetreuung wird angeboten für:

 

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

 

Wir bitten Sie, sich mit Ihrer jeweiligen Einrichtungsleitung in Verbindung zu setzen und die Frage der Notbetreuung zu besprechen. Das Bayerische Sozialministerium appelliert an die Eltern, die Notbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann.

 

Aktuell betreuen wir an unseren Standorten deutlich mehr Kinder als die – zur Eindämmung der Pandemie angestrebte  – Quote von 50%.

Bitte nutzen Sie, wo möglich, auch die Option der privaten, gegenseitigen Betreuung mit einer weiteren, festen Familie und / oder die Möglichkeit der ausgeweiteten Kinderkrank-Tage.

 

Die vollständigen Informationen der Stadt München zur Notbetreuung finden Sie auf der Webseite des Referates für Bildung und Sport

 

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