Mit dem 389. Newsletter hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) am 26.01.2021 die erneute Gebührenübernahme während der Notbetreuung im Januar und Februar 2021 bekannt gegeben.
Wir sind sehr dankbar und erleichtert, dass wir unseren Eltern in München diese finanzielle Entlastung anbieten können.
Die Gebührenübernahme erfolgt nach ähnlichen Regelungen wie im 1. Lockdown. Neu hinzukommt die so genannte „Bagatellgrenze“, d.h. eine Gebührenübernahme für Eltern, die die Betreuung an bis zu 5 Tagen pro Monat in Anspruch genommen haben.
Detaillierte Informationen zu der Gebührenübernahme haben wir unseren Eltern bereits gestern per Email zur Verfügung gestellt.
Wir bedanken uns herzlich beim Freistaat für die finanzielle Entlastung unserer Eltern!
Die Gebührenübernahme gilt bis einschließlich Februar 2021 – unabhängig davon ob die Notbetreuung am 14.2.2021 endet oder verlängert wird.